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Als Medienkompetenzzentrum berät der Medienladen Koblenz in allen Fragen der Mediennutzung.
Er verleiht audiovisuelle Medien, religions- und medienpädagogische Fachliteratur sowie andere Buchmedien an alle Interessenten, die nichtgewerblich Medien zur Information in der Erziehungs-, Bildungs-, Freizeit- und Kulturarbeit einsetzen. Die Träger des Medienladens Koblenz sind medien.rlp - das Institut für Medien und Pädagogik e.V. und das Bistum Trier.
Voraussetzung für die Ausleihe ist eine einmalige Anmeldung. Jugendliche können nur mit einer von einem Erziehungsberechtigten unterschriebenen Kundenkarte am Verleih teilnehmen.
Audiovisuelle Medien und Geräte werden nicht für den gewerblichen Einsatz verliehen.
Montag und Dienstag 13.00 bis 17.00 Uhr
Mittwochs geschlossen
Donnerstag 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag 9:00 Uhr bis 15.30 Uhr
Jeder Besucher des Medienladens hat sich so zu verhalten, dass andere weder gestört noch belästigt werden.
Die Nutzung der Angebote des Medienladens basiert auf der geltenden Hausordnung. Bei Zuwiderhandlung nehmen die diensthabenden Mitarbeiter ihr Hausrecht wahr.
Bestellungen erfolgen möglichst frühzeitig per E-Mail, telefonisch, schriftlich oder persönlich mit folgenden Angaben:
Kunden-Nummer, volle Anschrift einschließlich Telefonnummer, Titel und Archivnummer des Mediums und genauer Termin (nur für die Zeit, in der die Arbeitsmittel benötigt werden).
Die übliche Verleihzeit ohne Versand für die Medien beträgt:
Sonderregelungen sind nach Absprache möglich.
Eine Verleihgebühr wird - außer bei besonders gekennzeichneten Medien - nicht erhoben.
Bei kostenpflichtigen Medien (lt. gültiger Preisliste) wird der ursprünglich vereinbarte Kostenbeitrag berechnet, ggfls. zuzüglich sonstiger anfallender Kosten.
Der Versand erfolgt per Post oder andere Paketzusteller. Die Kosten für Hin- und Rückversand tragen der Kunde. Die rechtzeitige Absendung wird gewährleistet unter der Voraussetzung, dass die bestellten Medien pünktlich vom Vorentleiher zurückkommen. Für Verzögerungen auf dem Zustellweg übernimmt der Medienladen keine Gewähr. Der Termin der Rücksendung ist unbedingt einzuhalten. Ein Versand ins Ausland ist nicht möglich.
Der Verleih behält sich die Berechnung der Kosten für die Rückgabeanmahnung, bei Terminüberschreitung oder in anderen Fällen der Nichteinhaltung der Verleihregelungen vor.
Wird der Rückgabetermin nicht eingehalten fallen folgende Gebühren an.
Der Tag der persönlichen Rückgabe bzw. das Stempeldatum der Auslieferungsstelle ist für die Berechnung maßgebend.
Die AV und Buchmedien werden in einwandfreiem Zustand verliehen.
Bei Beschädigungen während der Ausleihzeit haftet der Ausleiher in Höhe der Reparaturkosten. Bei Zerstörung oder Verlust haftet der Entleiher in Höhe der Wiederbeschaffung.
Nutzer, die die Verleihregelungen nicht einhalten, werden vom Verleih ausgeschlossen, insbesondere bei wiederholter unsachgemäßer Behandlung der Arbeitsmittel, unpünktlicher Rückgabe und fehlender Berichterstattung.
Bei Mahnungen infolge fehlender Berichterstattung werden die entstehenden Kosten berechnet werden.
Die Ausleihe der Geräte erfolgt in einwandfreiem Zustand, für entstehende Schäden beim Einsatz hat der Mieter zu haften, sofern es sich nicht um Verschleißteil handelt.
Die Mietgebühren sind der aktuell gültigen Preisliste zu entnehmen.
Die Medien sind für nichtgewerbliche öffentliche Vorführungen oder entsprechend ihrer Kennzeichnung für den privaten Gebrauch bestimmt. Sie müssen sachkundig auf den dafür geeigneten Geräten eingesetzt werden, dürfen nicht verändert oder kopiert werden und sind in der Originalverpackung mit dem gewünschten Vorführbericht zum vereinbarten Datum zurückzugeben. Die Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung zulässig.
Bei Spielfilmen ist eine öffentliche Werbung aus Wettbewerbsgründen nicht gestattet. Zu beachten ist, dass den gewerblichen Filmtheatern vom Lizenzgeber grundsätzlich ein Vorspielrecht gewährt werden kann.
Evtl. für Vorführungen fällig werdende Gema-Tantiemen sind durch den Verleih nicht abgegolten. Sie sind ggf. durch den Veranstalter mit der Gema abzurechnen.
Neben dem Verleihangebot vermittelt die AVMZ Vorführlizenzen für ein umfangreiches Angebot an Spielfilmen.
Die DVD oder Blu-ray besorgen Sie sich über den Handel, Videotheken oder Verleihstellen. Kaufmedien und Spielfilme aus Videotheken dürfen normalerweise nur privat vorgeführt werden. Die AVMZ-Vorführlizenz berechtigt zur öffentlichen Vorführung solcher Medien insbesondere in Schulen sowie in der kirchlichen Bildungsarbeit. Für diese Vorführungen sind besondere Lizenzbedingungen zu beachten und die Öffentlichkeitsarbeit ist eingeschränkt.
Ausgewählte Titel aus dem AVMZ-Lizenzangebot können Sie auch als DVD bei der AVMZ sowie den Medienstellen in den AVMZ-Bistümern ausleihen.
Erfüllungsort ist Koblenz. Gerichtsstand soweit gesetzlich zulässig ist ebenfalls Koblenz.